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GesRZ 6, Dezember 2013, Seite 310

EuGH: Deutsches VW-Gesetz europarechtskonform

Christopher Cach

Mit Urteil vom , Rs C-95/12, wies der EuGH das von der Europäischen Kommission angestrengte Vollstreckungsverfahren gem Art 260 Abs 2 AEUV vom ab. Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob Deutschland seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Entscheidung des , aus dem Vertragsverletzungsverfahren gem Art 258 AEUV) korrekt nachgekommen ist.

2007 hatte der Gerichtshof festgestellt, dass § 2 Abs 1 bzw § 4 Abs 1 und Abs 3 VW-Gesetz (Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung, VWGmbHG, dBGBl I 2007, 585) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV (ex-Art 56 Abs 1 EGV) verstießen, da diese Sonderregelungen nicht auf dem Aktionärswillen der beteiligten Gesellschafter der VW-AG, sondern auf einer staatlichen Maßnahme basierten. Konkret wurde beanstandet, dass § 4 Abs 1 VW-Gesetz die Republik Deutschland und das Land Niedersachsen berechtigt, je zwei Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Zudem hob der EuGH hervor, dass § 2 Abs 1 VW-Gesetz, der ein Höchststimmrecht des einzelnen Aktionärs iHv 20 % vorsah, iVm § 4 Abs 3 VW-Gesetz, der für jeden satzungsändernden Hauptve...

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