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Bescheid: Begründung
Es ist nicht rechtswidrig, in der Begründung eines Bescheides auf die der Partei zugegangenen Schriftstücke Bezug zu nehmen. So ist auch ein Verweis auf den Betriebsprüfungsbericht zulässig. – (§ 93 BAO), (Abweisung)
( 2012/15/0172)