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EU: Europäisches Parlament hat dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken zugestimmt
Nach Abschluss der notwendigen nationalen parlamentarischen Verfahren hat sich das Plenum des Europäischen Parlaments am auf den einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken geeinigt, welcher in weiterer Folge durch den Rat offiziell bestätigt und im Amtsblatt veröffentlich werden muss. Die rund 150 größten Banken der Europäischen Union werden damit ab September 2014 unter direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) gestellt. „Der einheitliche Aufsichtsmechanismus ist ein wichtiger Pfeiler einer vertieften Wirtschafts- und Währungsunion. Nun müssen wir uns dringend dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken zuwenden“, so der Präsident der Europäischen Kommission. Die von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verabschiedete Verordnung zur einheitlichen Aufsicht regelt die Aufgaben der EZB, die klare Trennung zwischen Bankenaufsicht und Geldpolitik und die Rechenschaftspflichten der EZB.
Der verabschiedete Verordnungstext ist online abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pub Ref=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2013-0371+0+DOC+XML+ V0//DE&language=DE