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Novelle des Bankwesengesetzes u. a. (Basel III)
Das BMF hat am den Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, in Begutachtung verschickt. Mit diesem Gesetzesentwurf sollen die Richtlinie 2013/XX/EU („CRD IV“) über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und die Richtlinie 2011/89/EU hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats umgesetzt werden. Die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG werden aufgehoben bzw. in die Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 („CRR I“) über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen verschoben. Zur CRD IV und CRR I liegt eine vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament vor, d...