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Gesellschaftsteuer: Zuschüsse
Gemäß § 2 Z 4 lit. a KVG unterliegen der Gesellschaftsteuer Zuschüsse, wenn sie als freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmeverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus. – (§ 2 Z 4 lit. a KVG), (Abweisung)
( 2010/16/0136; siehe dazu bereits Petritz-Klar, SWK-Heft 26/2012, 1115)