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Deutschland: Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
Das Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen beschlossen. Ziel des ist es, die im Fall einer Konzerninsolvenz zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger Unternehmen besser aufeinander abzustimmen. So sollen sämtliche einen Konzern betreffende Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden und dadurch die wirtschaftliche Einheit des Konzerns erhalten sowie der darin angelegte Mehrwert und bestehende Arbeitsplätze bestmöglich geschützt werden können.
Mit dem Entwurf werden zwei Ansätze verfolgt:
Schaffung von Rechtsgrundlagen für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzernkontext (ua Gerichtsstandsregelungen, einheitliche Richterzuständigkeit);
Schaffung eines Koordinationsverfahrens zwecks Verbesserung der Abstimmung von Einzelverfahren.
Der Gesetzesentwurf ist online abrufbar unter: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Erleichterung_der_Bewaeltigung_von_Konzerninsolvenzen.pdf;jsessionid=752A3CBF272F65A1CFBFE9A4B226745C.1_cid289?__blob=publicationFile