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Umsatzsteuerberechnung bei einem Online-Börsenspiel
Eine (umsatz)steuerpflichtige GmbH betreibt ein von ihr entwickeltes Online-Börsenspiel. Das Finanzamt hat für die Umsatzsteuerbemessung § 4 Abs. 5 Satz 2 UStG herangezogen, wonach das Entgelt für den einzelnen Spielabschluss die Bemessungsgrundlage darstellt und ein ausbezahlter Gewinn das Entgelt nicht mindert. Der VwGH beließ es bei diesem Ergebnis.
Beim gegenständlichen Spiel gebe es weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Mindestausschüttung; eine von der GmbH ins Treffen geführte bloß versicherungsmathematische Berechenbarkeit der Gewinnauszahlungen reiche nach der Rechtsprechung des EuGH nicht aus, um den Abzug der Gewinnauszahlungen von der Bemessungsgrundlage zu erfordern. Damit entfalle jeder Grund dafür, den Fall unter Berufung auf vorrangiges Europarecht einer anderen als der in § 4 Abs. 5 Satz 2 UStG vorgesehenen und der Judikatur des VwGH entsprechenden Lösung zuzuführen; die Beschwerde blieb somit erfolglos ().