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Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz in Begutachtung
Das BMF hat am seinen Entwurf zu einem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) zur Begutachtung versandt. Das AIFMG dient der innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU, welche bis zu erfolgen hat. Sämtliche Manager bisher nicht EU-weit regulierter Fonds (auch Hedgefonds, aber auch alle anderen nicht harmonisierten Fonds wie z. B. Immobilienfonds, Risikokapitalfonds, Private-Equity-Fonds) – sog. Alternative-Investment-Fonds-Manager – werden dadurch einer harmonisierten Regulierung unterworfen. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden und Regulierungslücken geschlossen werden. Die Begutachtungsfrist zum Ministerialentwurf des AIFMG ist am abgelaufen.