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SWK 13-14, 5. Mai 2013, Seite 696

ESt: Zuschüsse Dritter

Der Verwaltungsgerichtshof hat (auch) für den Geltungsbereich des EStG 1988 ausgesprochen, dass nicht steuerbefreite Zuschüsse Dritter für Anlageinvestitionen nicht die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mindern, sondern zwingend (steuerbare und steuerpflichtige) Betriebseinnahmen darstellen. Im Fall einer Gegenleistungsbeziehung erfolgt dabei die Gewinnrealisierung zeitpunktbezogen nach Maßgabe der Leistungserbringung; nur bei Gegenleistungsbeziehungen in Form von Dauerschuldverhältnissen, die durch kontinuierliche Leistungserbringung gekennzeichnet sind, tritt die Gewinnrealisierung zeitraumbezogen laufend nach Maßgabe der Leistungserbringung (pro rata temporis) ein. – (§ 6 Z 10 EStG 1988), (Abweisung)

( 2008/13/0206)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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