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Finanzstrafrecht: Abgabenerhöhung
Ab Inkrafttreten des § 30a FinStrG, somit , ist die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG unzulässig. – (§ 108 Abs. 1 ZollR-DG), (Abweisung)
( 2012/16/0090; siehe dazu Fellner, SWK-Heft 2/2013, 95)