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Gesellschaftsteuer: Börsegang
Aufwendungen für den im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung durchgeführten Börsegang sind von der für die Berechnung der Gesellschaftsteuer zu bildenden Bemessungsgrundlage abzuziehen. – (§ 7 Abs. 1 Z 1 KVG), (Abweisung)
( 2010/16/0065)