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SWK 11, 10. April 2013, Seite 599

Energieabgabenvergütung

Nicht abziehbare Vorsteuern aufgrund einer unechten Steuerbefreiung sind nicht als (zusätzliche) Vorleistungen bei der Berechnung des Nettoproduktionswertes nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz anzusetzen. – (§ 1 Abs. 1 EnAbgVergG), (Abweisung)

( 2012/17/0056)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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