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SWK 10, 1. April 2013, Seite 559

Investitionszuwachsprämie: Gebäude

Für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern konnte gemäß § 108e Abs. 1 EStG 1988 eine Investitionszuwachsprämie von 10 % geltend gemacht werden. Prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter sind ungebrauchte körperliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. Nicht zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zählen unter anderem Gebäude. Ein Blütendampfbad, eine Stubensauna und ein Fußsprudelbecken stellen ein Gebäudeteil dar. – (§ 108e Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2010/15/0002)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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