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Verwaltungs- und Aufsichtsrechte im Konzern (Corporate Governance)
Dieser Beitrag ist Teil der GesRZ-Rubrik „Der Konzern“, mit der dem Leser ein Überblick über wesentliche Facetten des Konzerns in prägnanter Form vermittelt werden soll. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Corporate-Governance-Aspekten im Konzern.
I. Die Konzern-Corporate Governance im Allgemeinen
Mangels eines kodifizierten Konzernrechts, das die Konzernleitung regelt, ist die Ausgestaltung der Verwaltungs- und Aufsichtsrechte innerhalb eines Konzerns grundsätzlich aus den allgemeinen Beteiligungsrechten abzuleiten. Die Ausgestaltung der Konzern-Corporate Governance wird daher zu einem wesentlichen Teil bereits in der Strukturierung der Konzerngruppe selbst vorgenommen, wobei ua die Interessen zwischen Einflussnahme(möglichkeit), Einzelverantwortung der Konzernglieder und der Haftungsbeschränkung auszugleichen sind. Je stärker die Einflussmöglichkeit sein soll, desto eher wird man – so es das Geschäftsmodell bzw steuerrechtliche Überlegungen zulassen – (einzelne) Konzernglieder als Personengesellschaften strukturieren. Im Regelfall sind – jedenfalls ab einer bestimmten Größe – Konzernglieder in Form einer GmbH bzw einer AG zu finden.
Die Gestaltung eines Konzerns verändert die Z...