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Zur Möglichkeit einer harmonisierten bilanziellen Zuordnung von Genussrechtskapital
Alternative Finanzierungsformen haben im vergangenen Jahrzehnt nicht zuletzt aufgrund der restriktiven Kreditvergabepolitik der Banken an Bedeutung gewonnen. Die bilanzielle Zugehörigkeit dieser Finanzierungsinstrumente zum Eigen- oder Fremdkapital eines Unternehmens ist insb dann fraglich, wenn ihre Ausgestaltung nicht reglementiert ist und diese die Merkmale von Eigen- oder Fremdkapital in unterschiedlichen Gewichtungen aufweisen. Ein Anwendungsbeispiel hierfür stellen Genussrechte dar, für deren Charakterisierung in der Rechnungslegung nach dem UGB neben klassischem Eigen- oder Fremdkapital die Positionierung in einem eigenen Posten zwischen dem Eigen- und Fremdkapital für zulässig erachtet wird. Im folgenden Beitrag sollen die den Eigenkapital- oder aber Fremdkapitalausweis prägenden Merkmale für das Instrument der Genussrechte auf den Prüfstand gestellt und der Versuch einer prinzipienbasierten Priorisierung unternommen werden, die vor dem Hintergrund einer zunehmenden Internationalisierung der Rechnungslegung die Schnittstelle zu den einschlägigen IAS- bzw IFRS-Regelungen zu verbreitern vermag.
I. Ausgestaltung von Genussrechten
Genussrechte stellen ein Gläubigerinstrument dar, we...