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Liebhaberei bei Vermietung eines Einfamilienhauses (§ 2 EStG)
Bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, sind Instandsetzungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 gleichmäßig auf zehn Jahre zu verteilen. Bei einer für die Prüfung der Einkunftsquelleneigenschaft zu erstellenden Prognoserechnung hat – mangels Vorliegens von Herstellungsaufwand – keine Umrechnung derartiger Aufwendungen auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes („Normal-AfA“) zu erfolgen ( RV/0207-L/10).