zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 2013, Seite 516

VfGH-Verfahren: Neuerungen bei Eingabengebühr und Kostenersatz

Mit beträgt die Eingabengebühr in verfassungsgerichtlichen Verfahren 240 Euro (§ 17a VfGG i. d. F. BGBl. I Nr. 33/2013). Für (erfolgreiche) Beschwerden oder Anträge, die nach dem im VfGH einlangen, beträgt der (pauschalierte) Kostenersatz 2.180 Euro zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Höhe von 436 Euro zuzüglich (entrichteter) Eingabengebühr in Höhe von 240 Euro, ingesamt also 2.856 Euro. Mit diesem Pauschalbetrag sind wie bisher die Kosten sämtlicher Vertretungshandlungen (auch in Zwischenverfahren der Normenkontrolle und der Vorabentscheidung) abgegolten.

Daten werden geladen...