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SWK 9, 20. März 2013, Seite 512

Getränkesteuer

Auch bei der Abgabe von Getränken zum sofortigen Verzehr in einem Selbstbedienungsrestaurant war von „Restaurationsumsätzen“ auszugehen, auf die nach den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts Getränkesteuer erhoben werden durfte. – (§ 158 Bgld. LAO), (Abweisung)

( 2009/16/0198)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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