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Getränkesteuer
Auch bei der Abgabe von Getränken zum sofortigen Verzehr in einem Selbstbedienungsrestaurant war von „Restaurationsumsätzen“ auszugehen, auf die nach den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts Getränkesteuer erhoben werden durfte. – (§ 158 Bgld. LAO), (Abweisung)
( 2009/16/0198)