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SWK 9, 20. März 2013, Seite 512
Getränkesteuer
Auch bei der Abgabe von Getränken zum sofortigen Verzehr in einem Selbstbedienungsrestaurant war von „Restaurationsumsätzen“ auszugehen, auf die nach den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts Getränkesteuer erhoben werden durfte. – (§ 158 Bgld. LAO), (Abweisung)
( 2009/16/0198)