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SWK 7, 1. März 2013, Seite 415

Pensionsabfindungen

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom , 2007/15/0026, in Bezug auf „Pensionsabfindungen“ (hier: Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder) nach § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 i. d. F. BGBl. Nr. 660/1989 ausgesprochen, dass die „Abfindung“ eines Anspruchs auf rentenmäßige Zahlung nicht vorliegen kann, wenn dem Anwartschaftsberechtigten das freie Wahlrecht zwischen der Rente einerseits und dem Rentenbarwert (als Kapitalanspruch) andererseits eingeräumt ist. – (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988), (Abweisung)

( 2009/15/0188)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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