Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Berechnung der Einkommensteuer
Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälftesteuersatz“ oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.
Die Einkommensteuer beträgt jährlich:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen | Grenzsteuersatz |
bis 11.000 Euro | 00,0000 % |
ab 11.000 bis 25.000 Euro | 36,5000 % |
ab 25.000 bis 60.000 Euro | 43,2143 % |
ab 60.000 Euro | 50,0000 % |
Der Einkommensteuerbescheid
Wann der Steuerbescheid kommt, lässt sich nicht voraussagen. Es kann eine Woche dauern, aber auch ein halbes Jahr oder länger. In der Regel kommen gleichzeitig mit dem Einkommensteuerbescheid auch der Umsatzsteuerbescheid, gegebenenfalls ein Freibetragsbescheid für 2014, und eine „Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber 2014“. Aus der Buchungsmitteilung ist ersichtlich, ob nach der Belastung der Steuervorschreibungen und nach Gutschrift der Vorauszahlungen per saldo eine Schuld an das Finanzamt oder ein Guthaben beim Finanzamt besteht. Kommt es insgesamt zu einer Nachzahlung, so wird diese etwa einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheides fällig. Das Fälligkeitsdatum steht auf der Buchungsmitteilung....