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Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1) oder Einkommensteuererklärung (E 1) für 2012
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K1
Angaben zu den Kindern
Zur Geltendmachung von Kinderfreibeträgen, Unterhaltsabsetzbeträgen oder außergewöhnlichen Belastungen für Kinder bzw. zur Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung ist die Beilage L 1k zu verwenden (abgedruckt auf 233 f.)
Außer dem Familiennamen, Vornamen und den Geburtsdaten der Kinder muss auch die Sozialversicherungsnummer oder die persönliche Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte des Kindes in der Steuererklärung angegeben werden. Beide Nummern sind auf der E-Card zu finden.
Begünstigungen stehen nur mehr für Kinder zu, die sich im Inland, einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz aufhalten (§§ 33 Abs. 3 und 4, 34 Abs. 7 u. a. EStG i. d. F. AbgÄG 2011; ab 2012).
K2
Kinderfreibetrag
Für ein Kind, das sich ständig im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz aufhält, steht ein Kinderfreibetrag zu, der im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung zu beantragen ist.
Der Kinderfreibetrag (220 €) kann von jener Person bzw. deren (Ehe-)Partner/in beantragt werden, der/dem Familienbeihilfe für dieses Kind für mehr al...