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SWK 3, 20. Jänner 2013, Seite 142

Pensionsrückstellungen

Ist das von der Pensionskasse errechnete Deckungskapital wegen des in Ansatz gebrachten 6%igen Rechnungszinsfußes für die Bedienung der auf sie übertragenen Pensionsverpflichtungen S. 143von vornherein nicht ausreichend und ist ab Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf die Pensionskasse mit entsprechenden Nachschüssen zu rechnen, sind dafür Rückstellungen zu bilden. Zu Unrecht unterbliebene Rückstellungen können nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht in einem späteren Jahr nachgeholt werden. – (§ 9 Abs. 3 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2008/13/0064)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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