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Sicherstellungsauftrag (§ 232 BAO)
Ein Sicherstellungsauftrag ist dann gerechtfertigt, wenn der Beschwerdeführer in zeitlicher Nähe zu der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens und einer Hausdurchsuchung gegenüber seiner Mutter Veräußerungs- und Belastungsverbote eingetragen hat ( 2008/13/0058).