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SWK 3, 20. Jänner 2013, Seite 100

Mietvertrag mit GmbH über Arbeitszimmer (§§ 1, 12 UStG)

Ein Anwalt und seine Ehefrau erwarben 2003 ein Gebäude und sanierten dieses. Vor Abschluss der Sanierung wurde mit einer Rechtsanwälte-GmbH, an der der Anwalt mit 20 % beteiligt ist, ein Mietvertrag über einen Arbeitsraum von 24 m2 abgeschlossen. Da aufgrund des abgeschlossenen und beim Finanzamt für Gebühren angezeigten Mietvertrags laufend Einnahmen zugeflossen sind, liegt ein steuerlich beachtlicher Leistungsaustausch vor, auch wenn die Konstruktion zwecks Vorsteuerabzugs gewählt worden ist ( 2008/13/0104).

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