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Verfahrenshilfe für juristische Personen
§ 15 Z 3 Budgetbegleitgesetz (BBG) 2009 wird aufgehoben, weil der gänzliche Ausschluss von Verfahrenshilfe für juristische Personen dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. – (§ 15 Z 3 BBG 2009), (Aufhebung)
( G 26/10)