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Die Auffüllung eines negativen Kommanditkapitals durch Schenkung mit nachfolgender Veräußerung des Kommanditanteils
Eine systemkonsistente Lösung nach dem Durchgriffsprinzip
Können negative Kapitalkonten von Kommanditisten durch Schenkungen anderer Mitunternehmer ertragsteuerwirksam aufgefüllt werden? Das BMF verneint dies. Nach dem Gesetz sind solche Schenkungen zulässig und ertragsteuerwirksam.
1. Eine Schenkung zwischen Mitunternehmern einer KG
Ein Kommanditist mit einer Haft- und Pflichteinlage von +100.000 Euro hat ein negatives Eigenkapital von –100.000 Euro laut Unternehmens- und Steuerbilanz. Sein Vater ist ebenfalls Mitunternehmer dieser KG (entweder als Komplementär oder als Kommanditist), hat jedoch ein positives Verrechnungskonto nicht entnommener Gewinne von +400.000 Euro. Der Vater entnimmt 200.000 Euro und schenkt diese seinem Sohn zum Auffüllen seines negativen Eigenkapitals von –100.000 Euro +200.000 Euro Bareinlage = +100.000 Euro.
Später verkauft der Sohn seinen Kommanditanteil an seine Schwester um +300.000 Euro im Rahmen einer marktkonformen Preisbandbreite.
Die Schenkung vom Vater an den Sohn wird allenfalls anstelle einer Abwicklung über Banken (200.000 Euro Barentnahme beim Vater + 200.000 Euro Bareinlage beim Sohn) durch eine Umbuchung vom Verrechnungskonto des Vaters auf das Kommanditkapital des Sohnes abgekürzt.
Die Schenkung vom ...