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Die (neue) deutsche Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Eine Alternative auch für österreichische Ärzte-Gesellschaften?
Seit einigen Jahren ist es auch in Österreich möglich, dass Ärzte ihre berufliche Tätigkeit in einer Ärzte-GmbH ausüben. Die sog. „Gruppenpraxen“ können sowohl in der Form einer OG als auch in Form einer GmbH geführt werden. Tatsächlich gibt es in Österreich jedoch nur eine geringe Anzahl von Ärzten, die sich für diese Variante entscheiden. Obwohl die Möglichkeit der Gründung einer GmbH zur Ausübung der gemeinsamen Tätigkeit von der Ärzteschaft gefordert wurde – mit dem Ziel, so die ambulante Gesundheitsvorsorge zu stärken – und diesen Forderungen schließlich auch nachgekommen wurde, wird die GmbH kaum genutzt. Abgesehen von bürokratischen Hürden (Stichwort Bedarfsprüfung) lässt sich der vorsichtige Schluss ziehen, dass die GmbH die Bedürfnisse von Ärzten an ihre Gesellschaftsform nicht vollständig erfüllen kann.
Um gezielter auf die Bedürfnisse der Freiberufler eingehen zu können, wurde in Deutschland bereits im Jahr 1994 eine eigene Rechtsform für die freien Berufe geschaffen: die Partnerschaftsgesellschaft. Seit einigen Monaten liegt der Entwurf für eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) vor. Mit dem Entwurf soll eine attraktive Alternative zur...