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Nochmals: Pauschalierte Abgabe auf Medizinprodukte
Ärztliche Hausapotheken haben die pauschalierte Abgabe selbst zu entrichten
Dr. Hans Steindl, Kammeramtsdirektor der Österreichischen Apothekerkammer, schreibt der SWK-Redaktion zum Beitrag von Prof. Gerhard Gaedke in SWK-Heft 25/2012, 1089:
„Prof. Gerhard Gaedke schreibt zum persönlichen Anwendungsbereich der neuen Medizinprodukteabgabenverordnung, dass Apotheken und Hausapotheken nach einer Vereinbarung mit der Apothekerkammer ausgenommen sind.
Es trifft zu, dass die Apothekerkammer mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eine Vereinbarung betreffend eine von der Österreichischen Apothekerkammer zu entrichtende Jahrespauschale für das Jahr 2011 getroffen hat, sodass die einzelnen Apotheken keine Abgaben mehr leisten müssen. Ärzte mit Hausapotheken sind allerdings nicht Mitglied der Österreichischen Apothekerkammer. Die Vereinbarung bezieht sich somit nicht auf ärztliche Hausapotheken.“