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„Konzerninsolvenz“: ein Insolvenzverfahren je Schuldner
Auch im Insolvenzrecht gilt das Trennungsprinzip
Das österreichische Insolvenzrecht sieht keine ausdrückliche Bestimmung für oder gegen ein verbundenes Insolvenzverfahren von zwei Konzerngesellschaften vor. Der OGH hat sich nun im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren der Mutter- und Tochtergesellschaft dazu geäußert. Wie im Gesellschaftsrecht gilt auch im Insolvenzrecht das Trennungsprinzip.
1. Gesellschaftsrechtliches Trennungsprinzip
Im österreichischen Kapitalgesellschaftsrecht gilt das Trennungsprinzip. Das bedeutet, dass Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft haften (§ 61 Abs. 2 GmbHG, § 48 AktG). Das Trennungsprinzip hat seinen Zweck gerade im Insolvenzfall. Unter bestimmten Umständen kann es zu einer Durchbrechung dieses Trennungsprinzips (Haftungsdurchgriff) kommen. Diese Durchgriffshaftung der Gesellschafter hat der OGH auch bejaht.
2. Insolvenzrechtliches Trennungsprinzip
Der OGH hatte sich in zwei Entscheidungen, die auf demselben Sachverhalt beruhen (einerseits Insolvenzverfahren der Muttergesellschaft, andererseits Insolvenzverfahren einer Tochtergesellschaft), mit der Frage zu beschäftigen, „ob die Übertragung der Masseaktiva eines insolventen Konzernunternehmens auf die Konkursmasse der ebenf...