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SWK 26, 10. September 2012, Seite 1109

Die Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerabzug bei nicht steuerbaren Auslandsumsätzen

Anteiliger Vorsteuerabzug für im Inland ausgeführte nicht steuerbare Auslandsumsätze

Elke Aumayr und Sebastian Pfeiffer

Die Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG normiert eine unechte Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmer, deren Umsätze 30.000 Euro nicht überschreiten. In Hinblick darauf stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit Vorsteuern im Zusammenhang mit Auslandsumsätzen abzugsfähig sind. Die Antwort darauf ist strittig. Dies soll im folgenden Beitrag untersucht werden, um – dem Neutralitätsgedanken der Umsatzsteuer folgend – zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen.

1. Unionsrecht und innerstaatliche Rechtsgrundlage

Die Art. 281 ff. MwStSyst-RL sehen umsatzsteuerliche Sonderregelungen für Kleinunternehmen vor. Österreich darf gem. Art. 287 Z 4 MwStSyst-RL eine Steuerbefreiung für Kleinunternehmer bis zu einer Umsatzgrenze von 35.000 ECU vornehmen. Art. 289 MwStSyst-RL schließt den Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer aus, die nicht zur Steuerpflicht optieren. Dieses unionsrechtliche Wahlrecht findet in § 6 Abs. 1 Z 27 UStG seine Umsetzung. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG normiert eine unechte Steuerbefreiung für die Umsätze von Kleinunternehmern, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Inland haben und deren Umsätze eine Grenze von 30.000 Euro im Veranlagungsjahr nicht überschreiten. Die Umsatzgrenze knüpft an Umsätze gemäß dem Haupttatbestand nach...

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