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Alleinerzieherabsetzbetrag bei fehlender Einreisegenehmigung des Ehepartners
(B. R.) Können Ehepartner wegen fehlender Einreisegenehmigung für den ausländischen Ehepartner nicht in Gemeinschaft leben, steht dem allein in Österreich lebenden Ehepartner bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 4 Z 2 EStG der Alleinerzieherabsetzbetrag zu ( RV/0858-W/11).