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GesRZ 6, Dezember 2020, Seite 366

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Am langte im Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden, ein (RV 474 BlgNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00474). Die Maßnahmen der Regierungsvorlage drehen sich insb um die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Kontenregisters und des Kreises der abfrageberechtigten Behörden, die Durchführung des Transaktionsmonitorings unter Verwendung eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Ansatzes und die Verbesserung des Informationsaustausches sowie die Ermöglichung der Amtshilfe zwischen der FMA und den Abgabenbehörden. Die Gesetzesänderungen dienen der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Sophie Natlacen
Dr. Thomas Barth ist juristischer Mitarbeiter der ÜbK. Sophie Natlacen, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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