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SWK 23, 15. August 2012, Seite 1062

GPLA-Einbindung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

Nach dem Beschluss der Trägerkonferenz im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vom soll zukünftig auch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft in das Verfahren zur gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) einbezogen werden, wenn ein vermeintliches Versicherungsverhältnis nach dem GSVG in ein Pflichtversicherungsverhältnis nach dem ASVG umgestellt werden soll. Zu diesem Zweck soll die prüfende Gebietskrankenkasse die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zur Teilnahme an der Schlussbesprechung einladen, damit auch diese Seite (unter der Voraussetzung, dass der Dienstgeber bzw. dessen Bevollmächtigter zustimmt) zur fraglichen Umqualifizierung Stellung nehmen kann. Diese Verfahrensregelung soll ab gelten und Ende 2013 evaluiert werden.

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