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Gewinnermittlung – „Gaststättenpauschalierung“
Der VfGH hat Teile der Gaststättenpauschalierungs-VO (BGBl. II Nr. 227/1999) als gesetzwidrig aufgehoben (Erkenntnis vom , V 113/11), wobei die Aufhebung einzelner Teile mit Ablauf des in Kraft tritt. Allerdings ist auch innerhalb dieser Frist auf Grund des Vorranges des Unionsrechts vor dem innerstaatlichen Recht die VO nicht anzuwenden, da eine unzulässige Beihilfe i. S. d. Art. 87 EGV (jetzt: Art. 107 AEUV) vorliegt ( RV/0245-I/12, mit Verweis auf RV/0688-I/10).