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Zufluss von Zinsen beim Alleingesellschafter einer GmbH (§ 19 EStG)
Zufluss beim Mehrheitsgesellschafter und innerer Betriebsvergleich: Entscheiden sich Gesellschaft und Gesellschafter im Rahmen der Finanzierungsfreiheit dafür, die Anschaffung von Wirtschaftsgütern seitens der GmbH fremdzufinanzieren, und übernimmt die Finanzierungsfunktion der Gesellschafter selbst durch verzinsliche Kaufpreisstundung, so hat er in weiterer Folge und Konsequenz auch das Verhalten eines fremden Dritten als Maßstab dafür heranzuziehen, ob Zinsen jährlich eingefordert werden. Da letztlich 50 % der Fremdfinanzierung der Gesellschaft über eine Bank erfolgt sind und diese ihre Zinsen jährlich eingefordert und erhalten hat, müssen auch die dem Gesellschafter als Fremdfinanzierer zustehenden Zinsen als zugeflossen gelten ( RV/0451-W/12).