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Übernachtungskosten eines LKW-Fahrers (§ 16 EStG)
Der Steuerpflichtige war als LKW-Fahrer im internationalen Fernverkehr tätig und hatte die Möglichkeit, in der Schlafkabine des von ihm gelenkten LKW zu übernachten. Der BFH entschied, dass auch in einem solchen Fall Übernachtungskosten zu berücksichtigen sind; allerdings sind nicht die Sätze für Auslandsdienstreisen anzuwenden, weil diese viel zu hoch wären. Können die Kosten für Dusche, WC, Reinigung etc. nicht nachgewiesen werden, dann sind diese zu schätzen. Der geltend gemachte Betrag von täglich 5 Euro erscheint dabei nicht überhöht (BFH , VI R 48/11, DStZ 2012, 463).