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Vorsorgewohnung als Liebhaberei (§ 2 EStG)
Wird bei der Vermietung einer angeschafften Vorsorgewohnung (also bei einer „kleinen Vermietung“ nach der Liebhabereiverordnung) kein Gesamtüberschuss innerhalb von 20 bzw. 23 Jahren erzielt, liegt Liebhaberei vor ( 2011/15/0175, mit Hinweisen auf VfGH- und EuGH-Rechtsprechung).