Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 2012, Seite 961

Ehrlicher Steuerzahler finanziell ruiniert und psychisch am Ende: 17 rechtswidrige Bescheide in vier Jahren

Gilt Fair Play auch für die Finanzverwaltung?

Christoph Oberleitner

Der Unternehmer D hat Holzbauarbeiten für die Firma R mit namentlich bekannten Endkunden ausgeführt. Es liegt kein ausgerissener Einzelfall, sondern eine typische Bauleistung vor, deren Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse-Charge-Regelung). Von den Behörden wurden Gesetze denkunmöglich angewendet, gehäuft rechtswidrige Bescheide erlassen, gegen klare Rechtsvorschriften wurde verstoßen und mit unnachgiebiger Härte vorgegangen. Der Konkurs der Firma D-GmbH war die Folge, der Klient selbst musste psychologisch betreut bzw. medikamentös behandelt werden. Der Fall erweckt den Anschein, dass Steuerzahler generell als Steuerbetrüger betrachtet werden, bei denen man sich nicht einmal die Mühe zu machen braucht, klare Rechtsvorschriften zu beachten. Eine derartige Vorgangsweise („härtere Gangart“ ist entschieden abzulehnen.

1. Fair Play laut BMF

Fair Play ist laut BMF

  • ein Verhalten, das über die bloße Einhaltung von Regeln hinausgeht,

  • eine Haltung, in der Unternehmen bzw. Bürgerinnen/Bürger einerseits und die Finanzverwaltung andererseits einander als Partner sehen,

  • die Bereitschaft, Abgaben- und Zollvorschriften freiwillig zu beachten im Sinne eines Beitrags zum Gemeinwohl,

Wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird, gibt es in der Praxis auch Handlungsweisen, die Fair Play eindeutig widersprechen, nämlich die Missachtung von Rechtsvorschriften gegenüber ehrlichen Steuerzahlern.

Daten werden geladen...