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SWK 20, 15. Juli 2012, Seite 960
Verfahren: Sicherstellungsauftrag
Der Sicherstellungsauftrag ist § 233 Abs. 1 BAO Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. – (§ 233 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
( 2012/16/0031)