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Ideelle Vereine und Unternehmenstätigkeit
Unternehmereigenschaft und ihre Folgen
Der OGH hatte in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (wieder) zu beurteilen, ob die Tätigkeit eines ideellen Vereins (s)eine Unternehmereigenschaft begründet oder nicht. Dabei wurden im Zuge einer Gesamtbetrachtung die Einzelfallumstände berücksichtigt. Anhand dieser Entscheidung sowie einer früheren Entscheidung wird dargestellt, welche Auswirkungen die Unternehmereigenschaft für einen ideellen Verein haben kann.
1. Gesetzliche Bestimmung und Auslegung durch den OGH
Gemäß § 1 UGB ist Unternehmer, „wer ein Unternehmen betreibt“ (Abs. 1), wobei ein Unternehmen „jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein“ (Abs. 2), ist. Der OGH ist der herrschenden Lehre gefolgt und hat festgestellt, dass auch ideelle Vereine Unternehmer sind, „wenn sie wirtschaftlich relevante Tätigkeiten tatsächlich entfalten und hierfür auf Dauer organisatorisch eingerichtet sind“. Es schade dabei nicht, wenn „die unternehmerische Tätigkeit dem (ideellen) Vereinszweck untergeordnet ist“.
2. Sachverhalt und Rechtsfragen der OGH-Entscheidungen
2.1. Gerichtszuständigkeit
Der Entscheidung 4 Ob 215/07g lag die Frage der örtlichen Gerichtszuständig...