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SWK 20, 15. Juli 2012, Seite 936

Grundfreiheitsprüfung des EuGH

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian Rosenberger, Valentin Loidl und Harald Moshammer

Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) normierten Grundfreiheiten stellen primäres Unionsrecht dar und verdrängen daher im Konfliktfall nationales Recht. Durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), der für die Auslegung des EU-Rechts zuständig ist, wurde ein Prüfungsschema zur Feststellung einer Grundfreiheitsverletzung entwickelt.

1. Bedeutung

Die Warenverkehrsfreiheit, die Personenverkehrsfreiheit (die sich wiederum in die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit einteilt), die Dienstleistungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit haben allesamt die Beseitigung von Binnenmarkthemmnissen zum Inhalt. Von den vier Grundfreiheiten ist die Warenverkehrsfreiheit vor allem im indirekten, die übrigen Grundfreiheiten hingegen im direkten Steuerrecht von besonderer Bedeutung: Wenngleich direkte Steuern in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen, müssen Letztere ihre Befugnisse in diesem Bereich nach der Judikatur des EuGH unter Wahrung des Unionsrechts ausüben.

2. Anwendungsbereich

In einem ersten Schritt ist zu untersuchen, ob der Schutzbereich der betroffenen Grundfreiheit eröffnet ist. Dafür ist es zunächst notwendig, dass ...

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