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Eingabengebühr
Der Verwaltungsgerichtshof stellt klar, dass Anmerkung 1 zu TP 10 GGG nicht jegliche Eingabe, sondern nur Eingaben mit bestimmten Anträgen der Eingabengebühr nach TP 10 I lit. a unterwirft. – (TP 10 Anm. 1 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2009/16/0138)