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Inländische Depotumbuchungen bei gleichzeitiger Entnahme der Wertpapiere aus dem Betriebsvermögen
Besteuerungsfolgen bei Eigenüberträgen im Anwendungsbereich der KESt neu sowie der Einkommensteuer
Entnimmt der Steuerpflichtige Wertpapiere aus seinem betriebszugehörigen inländischen Depot, um die Kapitalanlagen auf sein privates, bei derselben inländischen Bank geführtes Wertpapierdepot zu übertragen, führt dies zunächst zu abweichenden Besteuerungsfolgen im Anwendungsbereich der KESt neu einerseits sowie der Einkommensteuer andererseits und – damit verbunden – zu Steuererklärungspflichten. Überdies kann es in derartigen Fällen anlässlich späterer Veräußerungen (teilweise) zu einer „doppelten“ Erfassung von stillen Reserven kommen. Systembedingt kann eine solche nochmalige Besteuerung ebenfalls nur auf Initiative des Steuerpflichtigen vermieden werden. Davon abgesehen führt die Entnahme von schedulenbesteuertem Kapitalvermögen aus dem Betriebsvermögen auch im Vergleich zur Entnahme von im Rahmen der Immo-ESt nunmehr ebenfalls schedulenbesteuertem Grund und Boden zu unterschiedlichen einkommensteuerlichen Konsequenzen.
1. Ausgangslage
Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist der Vergleich der ertragsteuerlichen Konsequenzen inländischer Wertpapierdepotübertragungen desselben Steuerpflichtigen innerhalb derselben Bank, wenn der Steuerpflichtige die zu übertragenden Kapitalanlagen...