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Weiterbildung eines sozialpädagogischen Betreuers (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG)
Der Beschwerdeführer ist als sozialpädagogischer Betreuer in einer Caritas-Wohngemeinschaft tätig und hat für die Betreuung der Jugendlichen aus gestörten Familienverhältnissen Privatseminare für Unterstützung im Umgang mit Traumaerfahrungen (wie Gewalt und sexueller Missbrauch) besucht; diese Kosten sind als Fortbildungskosten absetzbar ( 2009/15/0197).