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Verfahren: Schätzung
Die Begründung einer Schätzung hat u. a. die der Schätzung zugrunde liegenden Sachverhaltsannahmen und die Ableitung des Schätzungsergebnisses darzulegen und sich mit den erhobenen Einwendungen auseinanderzusetzen. – (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtwidrigkeit des Inhaltes)
( 2010/15/0088)