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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Zu den Werbungskosten zählen Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 normiert, dass die Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind. Wenn im Zeitraum der in Rede stehenden Umschulungsmaßnahmen jedoch kein Dienstverhältnis vorlag, konnte der Verkehrsabsetzbetrag keine Abgeltungswirkung im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für Fahrtkosten entfalten. – (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2008/13/0235)