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SWK 16, 1. Juni 2012, Seite 780

Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines privaten Wohnhauses

Vorabentscheidungsersuchen des VwGH

(B. R.) Zwischen dem UFS und dem Finanzamt ist strittig, ob der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem Privathaus eine unternehmerische, d. h. „wirtschaftliche Tätigkeit“ darstellt und damit das Recht auf Vorsteuerabzug begründet. Diese strittige Frage wurde nunmehr seitens des VwGH an den EuGH zur Vorabentscheidung herangetragen.

1. Auffassung des UFS

Nach Ansicht des UFS liegt in Fällen, in denen der erzeugte Strom einer auf dem Dach eines privaten Wohnhauses befindlichen Photovoltaikanlage ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, auch bei sonst nichtunternehmerisch tätigen Personen eine nachhaltige Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 2 UStG 1994 vor, und der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und Nutzung ist daher zulässig. Dies gelte unabhängig davon, ob die Stromlieferung an das öffentliche Netz in einem Ausmaß erfolgt, das den Eigenbedarf des Eigenheims dauerhaft deutlich unterschreitet, und insbesondere deswegen zustande kommt, weil die Anbindung der Anlage an das öffentliche Netz die Zusatzerrichtung von Stromspeichermöglichkeiten erspart und damit die Errichtungskosten der Stromerzeugungsanlage senkt (Entscheidung vom , RV/0254-L/07, u...

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