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Welche Wirtschaftsgüter unterliegen keinem regelmäßigen Wertverzehr?
Eine Bestimmung, die nicht umsetzbar ist
Nachvollziehbar ist, dass man mit § 4 Abs. 3 EStG i. d. F. 1. StabG 2012 in erster Linie private Verlustbeteiligungsmodelle abdrehen wollte. Der Gesetzgeber negiert aber, dass die Neuregelung ins Regelwerk der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eingreift, viele Zweifelsfragen aufwirft und die praktische Umsetzung schwierig ist. Bei einer frühzeitigen Einbindung der Praxis und angemessenen Begutachtungszeiträumen, wie sie die Finanzministerin ursprünglich verkündet hat, könnten solche Probleme von vornherein ausgeschlossen werden.
1. Kein sofortiger Betriebsausgabenabzug für Umlaufvermögen, das keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegt
Die Neuregelung des § 4 Abs. 3 EStG, die mit in Kraft getreten ist und betroffene Unternehmer und Berater vor unlösbare Aufgaben stellt, lautet: „Bei der Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen.“
In den ErlRV zum 1. StabG wird darauf hingewiesen, dass der „normale“ Warenbestand des Einnahmen-Ausgaben-Rechners von der Neuregelung nicht betroffen sei, weil dieser einem Verderb oder einer wirt...