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SWK 14, 15. Mai 2012, Seite 751

Doppelte Haushaltsführung

Es sind im Falle einer Bejahung der beruflichen Veranlassung doppelter Haushaltsführung die aus einer solchen Haushaltsführung erwachsenden Auslagen wegen ihres Charakters als Aufwendungen der Lebensführung vom Abzug (nur) so lange nicht ausgeschlossen, als mit ihnen die Kosten u. a. einer zweckentsprechenden Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten werden. – (§ 20 EStG 1988), (Abweisung)

( 2010/13/0148)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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