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SWK 12, 20. April 2012, Seite 613

Spekulationsfrist bei Veräußerung eines Anteils an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft

UFS zieht bei Anteilsveräußerung die einjährige Spekulationsfrist heran

Christian Prodinger

Grundstücksverwaltende Personengesellschaften erzielen bekanntlich keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern vielmehr außerbetriebliche Einkünfte. Veräußert die KG nunmehr einzelne Wirtschaftsgüter, so kann dem Grunde nach ein Spekulationsgeschäft vorliegen. Die Frist hängt dann vom jeweiligen Wirtschaftsgut ab (zehn Jahre für Grundstücke). Wird nun nicht ein Wirtschaftsgut, sondern der Anteil an der Gesellschaft veräußert, so war fraglich, welche Spekulationsfrist zur Anwendung gelangt.

1. Rechtslage

Personengesellschaften werden im Ertragsteuerrecht gemeinhin nicht als eigene Steuersubjekte angesehen. Bei Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (OH, KG), sind nach § 23 Z 2 EStG die Gewinnanteile als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen. Sind daher die grundsätzlichen Voraussetzungen für einen Gewerbebetrieb nicht gegeben, so liegen auch bei einer Personengesellschaft keine betrieblichen Einkünfte vor.

Nach ganz herrschender Lehre erzielt die Personengesellschaft dann Einkünfte aus den außerbetrieblichen Einkunftsarten. In Frage kommen daher Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und Spekulationseinkünfte.

Zivilrechtlich ist die Per...

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